Haben Sie von
einer Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten, verstehen
jedoch dessen Inhalt nicht oder sind mit dem Strafbefehl nicht
einverstanden? In diesen Konstellationen empfehle ich Ihnen die
umgehende Kontaktaufnahme mit einer Strafverteidigerin bzw. einem
Strafverteidiger. Und: Verpassen Sie nicht die zehntägige
Einsprachefrist!