lic. iur. Markus Steiner
Rechtsanwalt und Urkundsperson
Fachanwalt SAV Strafrecht
CAS Strafrecht / CAS Strafprozessrecht


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Strafbefehl

Haben Sie von einer Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten, verstehen jedoch dessen Inhalt nicht oder sind mit dem Strafbefehl nicht einverstanden?
In diesen Konstellationen empfehle ich Ihnen die umgehende Kontaktaufnahme mit einer Strafverteidigerin bzw. einem Strafverteidiger. Und: Verpassen Sie nicht die zehntägige Einsprachefrist!

  

 
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