lic. iur. Markus Steiner
Rechtsanwalt und Urkundsperson
Fachanwalt SAV Strafrecht
CAS Strafrecht / CAS Strafprozessrecht


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Die Bergführer-Methode

Die Tätigkeit eines Strafverteidigers lässt sich bildhaft mit derjenigen eines Bergführers vergleichen. Ein Bergführer wird von einem Kunden angefragt, mit ihm eine bestimmte Route zu begehen. Der Kunde zieht den Bergführer bei, weil ihm das Wissen und Können abgeht, sich selbst im Gebirge gezielt und sicher bewegen zu können. Der Bergführer nimmt die Anfrage entgegen. Bevor er mit seinem Kunden los marschiert, will er ihn näher kennen lernen. Er will wissen, über welche physischen und psychischen Fähigkeiten, Erfahrungen und über welches Material der Kunde verfügt, ob er irgendwelche gesundheitliche Probleme hat, generell wo seine Grenzen liegen. Allenfalls unternimmt er mit ihm eine Probetour. Ferner konsultiert er Karten, Wetterberichte, Erfahrungsberichte und aktuelle Rückmeldungen über die in Frage kommenden Routen, komplettiert die Ausrüstung etc., bevor er sich mit seinem Mandanten erneut bespricht und mit ihm das weitere Vorgehen samt Plan B und C bestimmt. Je nach Schwierigkeitsgrad der Route, den Fähigkeiten des Kunden etc. wird er gezielt Umwege in Kauf nehmen, Schneefeldern, Geröllhalden ausweichen und eigentliche Kletterpartien vermeiden. In Gefahrenbereichen wird er ihn an der kurzen Leine führen. Auf der ganzen Bergtour beobachtet er seinen Kunden, kommuniziert mit ihm und passt gegebenenfalls Tempo und Routenwahl an. Ein guter und erfolgreicher Bergführer zeichnet sich somit nicht nur durch sein alpinistisches Können, sondern auch durch seine Fähigkeit aus, Menschen zuzuhören, sie einzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Eine Verteidigung nach diesen Grundsätzen bezeichne ich als Verteidigung nach der Bergführer-Methode.

  

 
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