Erbrechtliche Vorsorge
Es
gibt zweifellos angenehmere Dinge im Leben, als über das eigene
Versterben oder dasjenige seines Partners nachzudenken. Trotzdem ist
es empfehlenswert, sich frühzeitig Gedanken über die eigene
Erbfolge zu machen. Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen
Aufwand lässt es sich erheblich beeinflussen, in welchem Masse nach
dem Versterben das eigene Vermögen an welche Erben gelangt. Auf
diese Weise lässt sich insbesondere der Lebenspartner oder der
Ehegatte meistbegünstigen, beispielsweise damit dieser die
gemeinsame Liegenschaft weiterhin halten kann. Bei im Konkubinat
lebenden Paaren ist zudem für den Krankheitsfall an die Entbindung
vom Berufsgeheimnis von Fachpersonen wie Ärzten, Anwälten etc. zu
denken.
Eine
eigentliche Standardlösung existiert in der erbrechtlichen Vorsorge
nicht. Jeder Fall ist gesondert auf die jeweiligen Bedürfnisse hin
zu prüfen. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs lässt sich die
Ihnen entsprechende Lösung erarbeiten. Als Urkundsperson (Notar)
bin ich zudem in der Lage, Testamente, Eheverträge und Erbverträge
öffentlich zu beurkunden.
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