lic. iur. Markus Steiner
Rechtsanwalt und Urkundsperson
Fachanwalt SAV Strafrecht
CAS Strafrecht / CAS Strafprozessrecht


  Wilenstrasse 136
CH - 8832 Wilen bei Wollerau
Tel: 044 687 28 78
Fax: 044 687 28 79
info@steiner-recht.ch
 


Erbrechtliche Vorsorge

Es gibt zweifellos angenehmere Dinge im Leben, als über das eigene Versterben oder dasjenige seines Partners nachzudenken. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Erbfolge zu machen. Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand lässt es sich erheblich beeinflussen, in welchem Masse nach dem Versterben das eigene Vermögen an welche Erben gelangt. Auf diese Weise lässt sich insbesondere der Lebenspartner oder der Ehegatte meistbegünstigen, beispielsweise damit dieser die gemeinsame Liegenschaft weiterhin halten kann. Bei im Konkubinat lebenden Paaren ist zudem für den Krankheitsfall an die Entbindung vom Berufsgeheimnis von Fachpersonen wie Ärzten, Anwälten etc. zu denken. 
Eine eigentliche Standardlösung existiert in der erbrechtlichen Vorsorge nicht. Jeder Fall ist gesondert auf die jeweiligen Bedürfnisse hin zu prüfen. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs lässt sich die Ihnen entsprechende Lösung erarbeiten. Als Urkundsperson (Notar) bin ich zudem in der Lage, Testamente, Eheverträge und Erbverträge öffentlich zu beurkunden.

  

 
Home

Standort / Besprechungszimmer

Ausbildung
Tätigkeiten
Bevorzugte Tätigkeitsbereiche Strafbefehl Bergführer-Methode Was Sie zudem wissen sollten! Links Wichtig
Zur Person Das interne Gehör Wen vertrete ich? Erbrechtliche Vorsorge Vernetzung